Blaugraue Wiener

 

Die Blaugrauen Wiener haben ein Gewicht von 3,25 bis 5,25 kg. Der Körper ist walzenförmig, wirkt aber leicht gestreckt. Die Tiere sind vorne und hinten gleich breit. Der Körper ist mit einer ebenmäßigen Rückenlinie versehen und hinten gut abgerundet. Die Brust ist voll ausgeprägt, der Hals ist kurz und besitzt einen kräftigen Nacken. Die kräftigen, mittellangen Läufe bewirken eine knapp mittelhohe Stellung.

 

 

Die Häsin ist insgesamt etwas schnittiger und möglichst wammenfrei. Bei älteren Häsinnen ist eine leichte, gut geformte Wamme zulässig.

 

Das Fellhaar ist mittellang, in der Unterwolle sehr dicht und mit einer gut entwickelten Begrannung versehen. Die Ohren sind gut behaart.

 

 

Der Kopf ist kräftig mit einer gut ausgeprägten Backenbildung; Stirn und Schnauzpartie sind breit. Die Ohren sind kräftig und fest im Gewebe; sie werden straff aufrecht in V-Form getragen. In ihrer Länge entsprechen sie der Körpergröße und unterstreichen den Typ des Wienerkaninchens.

 

Die Deckfarbe ist blaugrau in den Abtönungen hell, mittel und dunkel. Wobei der mittleren Tönung der Vorzug zu geben ist. Die Bauchdeckfarbe und die Unterseite der Blume sind weiß bis hell cremefarbig. Die Schattierung der Decke wird hervorgerufen durch blaugespitzte Haare, die bündelweise zusammen- stehen. Sie soll am ganzen Körper verteilt sein und an den Seiten weit nach unten reichen. Die Brust, die Flanke und die Läufe dürfen etwas heller sein, sollen aber möglichst mit der Deckfarbe am Rücken übereinstimmen. Die Augenringe, die Kinnbackenenfassung und die Innenseite der Läufe sind gräulich weiß bis cremefarbig. Die Ohren sind blau umrandet. Der kleine Genickteil ist nicht scharf umrandet und bräunlich. Die Blumenoberseite ist dunkel und kräftig gesprenkelt. Die Augen sind blaugrau und die Krallen hornfarbig.

 

An den farbigen Körperteilen befindet sich eine 5-8 mm breite, zur Unterfarbe gut abgegrenzte braune bis bräunlich-rote Zwischenfarbe, die fließend in die Deckenfarbe übergeht. Die Unterfarbe ist am ganzen Körper, einschließlich des Bauches graublau und umfasst etwa die Hälfte bis 2/3 der Haarlänge. Die Unterfarbe an der Blumenunterseite bleibt unberücksichtigt.

 

Nur in hervorragendem Pflegezustand werden die Tiere zur Bewertung zugelassen. Dazu gehören saubere Läufe, Ohren und Geschlechtspartien, gut beschnittene, saubere Krallen usw.